Vorbereitung zur Wattführungsprüfung


Das Wattenmeer ist ebenso interessant und spannend wie gefährlich. Die Führungen auf dem Meeresgrund dürfen deshalb nur von sachkundigen Personen angeboten werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind in der Niedersächsischen Verordnung über Führungen auf Wattflächen (NWattFVO) geregelt. Unter anderem ist ein intensives Prüfungsgespräch vorgesehen.

Wattführungsprüfung – leichter gemacht!

Mit diesem Seminar geben wir Gelegenheit, sich fachlich auf diese sogenannte „Wattführerprüfung“ vorzubereiten.
Behandelt werden die Themen

  • Karte, Kompass, Navigation
  • Wattführerausrüstung
  • Wetterkunde
  • Nationalparkgesetz
  • Ökologie des Wattenmeeres, Artenkenntnis
  • „FAQ“ – Häufig gestellte („Prüfungs“-) Fragen

Die Prüfungen selbst werden durch die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer an je 5 Tagen im März und Oktober durchgeführt (Kosten bislang 250 Euro). Rechtliche Grundlage ist die „Niedersächsische Verordnung über Führungen auf Wattflächen" (NWattFVO), die auch bestimmte Voraussetzungen für diese staatliche Abnahme zur Bedingung macht. Sie benötigen im Vorfeld folgende Unterlagen:

  • den Nachweis über die Teilnahme an mindestens 6 Wattführungen einer bestimmten Strecke
  • einen aktuellen Erste-Hilfe-Nachweis (nicht älter als 2 Jahre)
  • ein Schwimmabzeichen in Bronze
  • ein polizeiliches Führungszeugnis
  • eine ärztliche Gesundheitsbescheiningung

Ansprechpartner für alle inhaltlichen Fragen zur Prüfung ist Normann Grabow (Tel.: 04421/911-272; E-Mail: normann.grabow@nlpvw.niedersachsen.de).